Ob letzter Wille (Testament, Vermächtnis), Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge – der Vermögensübergang
im Todesfall ist sowohl für den Verfügenden als auch für die späteren Erben eines der schwierigsten und
konfliktträchtigsten Rechtsbereiche. Neben dem Interesse an der Bewahrung des Vermögens ist auch dessen angemessene
Verteilung zu regeln. Zunehmend spielen steuerliche Fragen für die Wahl der eigenen Vermögensverfügung eine Rolle,
da der Staat ererbtes Vermögen immer mehr belastet. Für die Erben ist wiederum eine Klärung sowohl der wirtschaftlichen
als auch der erbrechtlichen Verhältnisse zur Planung der weiteren Schritte von Bedeutung.
Die Akzeptanz eines letzten Willens bei den Erben hängt von der individuellen Situation ab. Vor und bei Erstellung
eines Testamentes ist gezielte rechtliche Beratung daher unerläßlich. Die Durchsetzung eigener Erbansprüche und
Pflichtteilsansprüche setzt daneben eine juristische Auslegung des letzten Willens voraus, die nur bei umfassender
Kenntnis sowohl der tatsächlichen als auch der rechtlichen Hintergründe möglich ist.
Die 2008 anstehende Erbrechtsreform wird in die bestehenden letztwilligen Verfügungen massiv eingreifen, nicht
zuletzt durch die Änderungen der Steuersätze.
In unserem Erbrechtsreferat können wir Sie anhand unserer Erfahrung und aktueller Rechtsprechung bei Erstellung und
Auslegung eines Testamentes intensiv unterstützen und im Falle eines Konfliktes Ihre Position vertreten.
Sorgen Sie dafür, daß Ihre Interessen gewahrt werden und bleiben: Lassen Sie sich von uns rechtzeitig beraten.
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