Es hat gekracht - was nun? Über den reinen Sachschaden hinaus hat oft eine eingetretene Verletzung
Behandlungspriorität. Die Polizei hat Fragen zum Ablauf; oft wird erst einmal ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren eröffnet, in dem Sie Zeuge oder Beschuldigter sind. Mit jeder weiteren Maßnahme
wie der Bergung des Fahrzeugs, der Begutachtung durch Sachverständige, der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
und der Erteilung eines Reparaturauftrages entstehen neue Kosten, deren Ersatz erst nachträglich geklärt werden kann.
Egal ob Sie Unfallopfer sind oder Ihnen eine Unfallverursachung vorgeworfen wird: Die umfassende anwaltliche
Betreuung gewährleistet nicht nur die schnelle und erfolgreiche Regulierung, sie hilft auch langfristige Unfallfolgen
zu bedenken. Das Interesse einer regulierenden Versicherung geht zwangsläufig dahin, die Entschädigung so gering wie
möglich zu halten. Sie aber haben nach unserer Rechtsordnung Anspruch auf den Ersatz Ihres gesamten unfallbedingten
Schadens einschließlich der Folgekosten. Unser Unfallreferat steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.
Neben Verkehrsunfällen sind wir besonders im Bereich von Jagdunfällen erfahren. Jeder Jagdunfall zieht auch
strafrechtliche Ermittlungen nach sich; nicht selten stehen jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse auf dem Spiel.
Wir betreuen Betroffene umfassend in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, gegenüber der anderen Partei,
Versicherung, Polizei und Behörden. Eine kompetente Vertretung verleiht Ihrer Position gegenüber der gegnerischen
Partei den erforderlichen Nachdruck, um Ihr Recht durchzusetzen und weiteren Schaden abzuwenden.
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