Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2007 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für
die eigenen vier Wände auf ein neues Fundament gestellt. Sowohl das Verhältnis der Eigentümer einer Anlage
untereinander als auch der Gemeinschaft nach außen hat zahlreiche einschneidende Änderungen erfahren.
Auch die prozessuale Geltendmachung von Rechten wurde grundlegend geändert. Die Position des Verwalters wurde
in wichtigen Bereichen neu definiert, die Führung einer Beschlußsammlung verbindlich eingeführt.
Wir vertreten Eigentümer, Gemeinschaften und Verwaltungen bei der Durchsetzung ihrer Ziele auf der Grundlage
jahrelanger Erfahrung und der aktuellen Rechtsprechung. Im Bedarfsfall begleiten wir Eigentümerversammlungen und
stehen auch für Ortstermine zur Verfügung.
Unser Ziel für Sie ist die effiziente Durchsetzung der Ihrer Interessen im Wohnungseigentumsrecht –
ohne dabei Ihre wirtschaftlichen Aspekte aus den Augen zu lassen.
>> aktuelle Urteile dazu