Allgemeines Zivilrecht
Wer will was von wem woraus? Schon die alten Römer brachten die Prüfung der rechtlichen Probleme ihrer Bürgerschaft (civitas) auf diese Formel. Unser heutiges Bürgerliches Recht (Zivilrecht) baut weiterhin auf diesen Ursprüngen auf. Kauf-, Miet-, Werk- und Deliktsrecht werden zwischenzeitlich aber ergänzt durch Rechtsgebiete der Neuzeit wie Leasing-, Fernabsatz- und EDV-Recht. Alle diese Rechtsbereiche betreffen Sie in Ihrem täglichen Privat- und Geschäftsleben. Bei Störungen im vertraglichen Verhältnis haben sich nun seit den alten Römern viele Änderungen ergeben, so daß heutzutage Recht haben noch weniger gleich bedeutend ist mit Recht bekommen.

In unserem Zivilrechtsreferat betreuen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Schwerpunkte bestehen dabei im Bereich des Kauf- und Pachtrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes sowie des Gesellschaftsrechtes. Wir wissen nicht nur, wer was von wem woraus will, sondern auch, wie Sie es bekommen.

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